Amtshilfe bei der Verfolgung von Personen ist ausgeklammert

 

"Das Abkommen zwischen Österreich und der Republik Belarus bezieht sich auf die Vereinfachung des Zolls und des Handels", erklärt SPÖ-Tourismussprecher Max Unterrainer, Mittwoch, in der Sitzung des Nationalrats. 

Mit der Republik Belarus besteht derzeit kein Amtshilfeabkommen in Zollsachen, um die ordnungsgemäße Anwendung in Zollsachen sicherzustellen. Amtshilfe bei der Verfolgung von Personen ist ausgeklammert, sowie Vorgänge, welche die Souveränität, die Sicherheit, öffentliche oder Betriebsgeheimnisse berühren. "Es ist ein Anfang. Es ist ein gemeinsames Entgegenkommen. Eine starke Beziehung ist wichtig, um gegenseitiger Kritik Stand zu halten", schloss Unterrainer.