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In der Sitzung vom 30. April waren die Bankprüfer Wolfang Geyer (FMA) sowie Roland Laszlo (OeNB) geladen. Beide Prüfer bestätigten: Das interne Kontrollsystem der Bank war ungeeignet, Risiken abzuschätzen und überhaupt Transaktionsflüsse brauchbar abzubilden. Es war unklar, wer genau die Kreditnehmer waren und es mangelte an Know How bei zuständigen Personen. Darüber hinaus problematisierte Laszlo die Konzentration von Verantwortlichkeiten in der Person von Vorstand Kulterer.

Als die SWAP-Verluste der Hypo Alpe Adria 2006 öffentlich wurden, unterzog die FMA die Bank anlassbezogen einer Prüfung. Im Fokus standen die Prüfung von Kreditportfolios , dasRisikomanagement sowie die Einhaltung der Geldwäsche-BestimmungenDer Bericht macht deutlich: Die Kontrollmechanismen in der Bank funktionierten nicht für das Geschäftsmodell. DasWachstum der Bank war zu schnell, das Know How zu dessen Bändigung in der Bank nicht vorhanden.

Risiken wurden nicht abgeschätzt

Ronald Laszlo war bis Herbst 2008 Leiter der Bankenrevision der Österreichischen Nationalbank (OeNB). Er fungierte bei der Bankprüfung in Zusammenhang mit den SWAP-Verlusten 2006 als Leiter des Prüfungsteams.

Geyer und Laszlo stellten dar, dass es sich bei einzelnen SWAP-Geschäften um komplexe, „giftige“ Finanzprodukte gehandelt hatte. Ein Teil der SWAPs spekulierte mit Fremdwährungen, deren Wertentwicklung sehr unstetig war. Die Hypo war nicht in der Lage, die rasche Entwicklung zeitnah zu verfolgen – das hauseigene, 2004 installierte Portfoliomanagementsystem war dazu nicht einmal technisch in der Lage. Rein handwerklich war das Risikomanagement überfordert. Die Prüfung zeigte weiters, dass die Hypo keine ausreichenden Limits bei ihren SWAP-Produkten hatte.

Dass in der Person Kulterer die Funktionen des Banken-Vorstands, die Treasury-Verantwortungund die Risikokontrolle konzentriert waren, war der Krisenbewältigung bei Bekanntwerden der SWAP-Verluste nicht dienlich.

Kreditnehmer waren unbekannt

Die Prüfung wurde 2007 fortgesetzt. Geyer erläuterte, dass sich vor allem hinter sogenannten Gruppen verbundener Kunden (GVKs) Risiken verbargen. Bei diesen GVKs stehen beispielsweise Unternehmen in Abhängigkeit zueinander und beantragen jeweils Kredite (auch bei unterschiedlichen Tochterbanken des Konzerns). Das Bankwesengesetz sah zu dem Zeitpunkt eine Kontrolle derart großer Kreditvolumina vor.

Auch bei Stiftungskonstruktionen ergaben sich Hindernisse: Die Daten von Stiftungen, die inLiechtenstein gemeldet waren, wurden aufgrund des Liechtensteiner Bankgeheimnisses nicht weitergeleitet – ein Prüfen war nicht möglich. Welche Personen hinter den Stiftungsnamen standen, blieb unklar. Damit war es auch schwierig bis unmöglich für einzelne Kredite die jeweiligenKreditnehmer auszumachen.

Landeshaftungen haben nicht interessiert

Laszlo hat in der Befragung bestätigt, dass die Landeshaftungen Kärntens der wesentliche Faktorwaren, die die schnelle Ausdehnung der Hypo begünstigt haben. Allerdings wurden die Haftungen in den Prüfberichten nicht erwähnt, sie waren bei der Prüfung nicht von Interesse. Zuständig war der Rechnungshof.

Insgesamt war die „Prüffrequenz“, wie es Laszlo bezeichnete, bei der Hypo sehr hoch. Ihre rasche Ausdehnung machte sie systemrelevant. Wie sich herausstellte, wurde sie zu einem Pulverfass, das schlussendlich explodierte.

Schlussfolgerungen aus der Sitzung

In der Hypo überlappten sich gravierende Mängel, die eine funktionierende Kontrolle der Kreditgeschäfte unmöglich gemacht haben: Das organisatorische und finanz-mathematische Know-How waren nicht gegeben, um zu verstehen, wie sich die eigenen Geschäfte entwickelt haben; die technischen Mittel zur täglichen Risikobemessung waren nicht vorhanden. Dass auf Vorstandsebene das Risikogeschäft und dessen Kontrolle nicht getrennt wurden und dass Kulterer den Aufsichtsrat viel zu spät über die SWAP-Verluste informierte, war mit ausschlaggebend für das Hypo-Desaster.