„Nicht einmal die Befürworter halten es für eine gute Idee, den CETA-Vertrag jetzt im Parlament zu beschließen. Denn die offene Frage, ob die Sonderklagsrechte für Investoren und Konzerne mit EU-Recht vereinbar sind, wird gerade vom EuGH geprüft“, sagt der SPÖ-Nationalratsabgeordnete Max Unterrainer. Er hält diese Sonderjustiz für gleichheitswidrig, weil sie nur den Konzernen diene. „Mit diesen Investitionsgerichten wird die nationale Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Länder umgangen und einer Paralleljustiz Tür und Tor geöffnet.“ 

„Umso unverständlicher, dass die einstigen CETA-Gegner von der FPÖ gestern im Wirtschaftsausschuss wieder einmal umgefallen sind“, sagt Unterrainer. FPÖ-Parteichef Strache hat ja im Wahlkampf ultimativ eine Volksabstimmung über CETA gefordert und noch während der Regierungsverhandlungen die Volksabstimmung zur Koalitionsbedingung erklärt. „Nur um dann“, wie Unterrainer kritisiert, „auf allen Linien vor den Konzerninteressen zu kapitulieren“.

Tatsächlich haben die sechs FPÖ-Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss am Dienstagnachmittag dann alle bei der namentlichen Abstimmung gegen eine Volksabstimmung votiert.